Zukunftspakt Ehrenamt.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 beschlossen. Mit dem Zukunftspakt Ehrenamt treten ab dem 1. Januar 2026 wichtige Neuerungen in Kraft, die sowohl Ehrenamtliche als auch gemeinnützige Vereine entlasten und stärken.

Erhöhung der Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale
Ab 2026 profitieren Ehrenamtliche von höheren Steuerfreibeträgen. Die Ehrenamtspauschale steigt von bisher 840 Euro auf 960 Euro pro Jahr. Auch die Übungsleiterpauschale wird von 3.000 Euro auf 3.300 Euro angehoben. Damit wird freiwilliges Engagement steuerlich besser anerkannt und attraktiver gemacht.

Steuerliche Verbesserungen für gemeinnützige Vereine
Auch gemeinnützige Vereine profitieren von den neuen Regelungen. Die Grenze für die zeitnahe Mittelverwendung wird von 45.000 auf 100.000 Euro jährlich angehoben. Damit können Vereine ihre Finanzmittel flexibler und nachhaltiger einsetzen.

Zusätzlich steigt die Freigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 45.000 auf 50.000 Euro. Das verschafft Vereinen mehr Handlungsspielraum bei Veranstaltungen und Projekten.

Bürokratieabbau im Ehrenamt geplant
Neben den steuerlichen Vorteilen setzt der Zukunftspakt Ehrenamt auf den Abbau bürokratischer Hürden. Vorgesehen sind Vereinfachungen im Vereinsrecht und im Datenschutz, die den Alltag von Engagierten und Vorständen deutlich erleichtern sollen.

Ein starkes Signal für das Ehrenamt
Mit dem Zukunftspakt Ehrenamt macht die Bundesregierung deutlich, wie wichtig freiwilliges Engagement für unsere Gesellschaft ist. Die neuen Steuerfreibeträge und geplanten Vereinfachungen schaffen bessere Rahmenbedingungen für alle, die sich in Vereinen, Initiativen und Projekten engagieren.

Bei Fragen zur neuen Ehrenamtspauschale oder zu steuerlichen Vorteilen für Vereine sind wir gerne für Sie da.