Steuererfassung für Krypto-Transaktionen beschlossen.
Der Markt für digitale Finanzprodukte hat in den vergangenen Jahren rasant an Bedeutung gewonnen. Mit dem starken Wachstum und der steigenden Kapitalisierung rücken auch steuerliche Fragen rund um Kryptowertezunehmend in den Fokus.
Bundestag beschließt DAC-8-Richtlinie
Am 6. November 2025 hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der sogenannten EU-Richtlinie 2023/2226 (DAC-8-Richtlinie) beschlossen. Damit wird eine neue Pflicht für Dienstleister im Bereich digitaler Vermögenswerte eingeführt, Informationen über bestimmte Transaktionen ihrer Nutzer an die zuständigen Finanzbehörden zu melden. Ziel ist es, Einkünfte aus Kryptowerten steuerlich korrekt zu erfassen und mehr Transparenz im digitalen Finanzsektor zu schaffen.
Erweiterte Meldepflichten für digitale Zahlungsinstrumente
Zugleich werden die bereits bestehenden Meldepflichten bei Finanzkonten auf digitale Zahlungsinstrumente wie elektronisches Geld und digitales Zentralbankgeld ausgeweitet. Der Finanzausschuss hatte zuvor verschiedene Änderungen beschlossen, darunter Anpassungen bei den Löschfristen für Daten (z. B. bei Dauerschuldverhältnissen wie Lebensversicherungen) und beim Zeitpunkt des Inkrafttretens.
Ziele und Vorteile der DAC-8-Richtlinie
Mit der Umsetzung der DAC-8-Richtlinie schafft Deutschland einen wichtigen Rahmen für mehr Transparenz, Fairness und Vertrauen im Umgang mit digitalen Vermögenswerten. Die Richtlinie soll zudem sicherstellen, dass Krypto Assets nicht zur Steuervermeidung eingesetzt werden können. Damit das Gesetz Anfang 2026 endgültig in Kraft treten kann, muss im nächsten Schritt aber noch der Bundesrat zustimmen.
Kryptowerte sind längst mehr als ein Trend. Wer hier aktiv ist, sollte die neuen steuerlichen Regelungen kennen und frühzeitig die notwendigen Schritte einleiten.
Bei Fragen zu den neuen Vorgaben oder deren praktischer Umsetzung unterstützen wir jederzeit gerne.