Neue EU-Bargeldregeln ab 2027. Das ändert sich für Verbraucher und Unternehmen.

Ab dem Jahr 2027 treten EU-weit neue Vorschriften für den Umgang mit Bargeld in Kraft. Künftig entscheiden zwei feste Betragsgrenzen darüber, wann Barzahlungen überprüft werden müssen und welche Pflichten Käufer dabei haben.

Bisher konnten Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland nahezu unbegrenzt bar bezahlen. Damit ist jedoch ab Mitte 2027 Schluss. Dann gilt eine neue EU-Verordnung, die Barzahlungen im geschäftlichen Umfeld stärker reglementiert. Ziel ist es, große Bargeldbewegungen transparenter zu machen und Geldwäsche sowie andere illegale Finanzströme einzuschränken.

Einheitliche EU-Regeln für Barzahlungen im Geschäftsverkehr
Für Privatpersonen bleibt vieles weiterhin erlaubt, doch für Unternehmen gelten künftig klare Regeln. Neben einer Höchstgrenze von 10.000 Euro wird eine weitere, niedrigere Schwelle relevant. Ab einem Barzahlungsbetrag von 3.000 Euro sind Händler verpflichtet, ihre Kundinnen und Kunden zu identifizieren und entsprechende Daten zu dokumentieren. Diese Vorgaben gelten erstmals einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten.

Feste EU-Grenzen: Neue Regeln für Barzahlungen über 10.000 Euro
Ab dem 10. Juli 2027 dürfen Unternehmen und Selbstständige innerhalb der EU Barzahlungen nur noch bis maximal 10.000 Euro annehmen oder auszahlen. Höhere Beträge müssen über unbare Zahlungsmittel wie Überweisungen, Kartenzahlungen oder andere digitale Verfahren abgewickelt werden. Die Regelung betrifft ausschließlich geschäftliche Transaktionen und soll verhindern, dass große Bargeldsummen unkontrolliert im Umlauf sind.

Zwar erlaubt die EU ihren Mitgliedstaaten, strengere nationale Vorgaben einzuführen, doch Deutschland plant derzeit keine weiteren Verschärfungen. Bereits heute müssen bei Barzahlungen ab 10.000 Euro Identitätsnachweise erbracht und Transaktionen dokumentiert werden. Diese bestehenden Pflichten bleiben erhalten und gelten zusätzlich zu den neuen EU-Regeln. Bestimmte Bereiche wie der Handel mit Edelmetallen oder Immobilien unterliegen weiterhin eigenen, bereits zuvor eingeführten Sonderregelungen.

Warum die 3.000-Euro-Grenze ab 2027 an Bedeutung gewinnt
Neu ist vor allem die verpflichtende Identitätsprüfung ab einem Barzahlungsbetrag von 3.000 Euro. Gewerbliche Verkäufer müssen dann erfassen, mit wem sie Geschäfte tätigen, und die entsprechenden Informationen aufzeichnen. Für viele Verbraucher wird diese Grenze nur selten relevant, etwa bei größeren Anschaffungen wie hochwertigen Möbeln oder teurer Elektronik. Für Händler hingegen bedeutet sie einen spürbaren Mehraufwand. Zusätzlich treten ab Mai weitere EU-Neuerungen zum Energieausweis in Kraft.

Auswirkungen auf Privatpersonen: Kaum Einschränkungen beim Bargeld
Für Privatpersonen ergeben sich insgesamt nur geringe Änderungen. Sie dürfen weiterhin unbegrenzt Bargeld besitzen, abheben oder im privaten Rahmen verwenden. Auch ein privater Autokauf über 10.000 Euro in bar bleibt zulässig.

Einige Sonderregelungen gelten jedoch weiterhin: Der anonyme Kauf von Edelmetallen ist seit 2020 nur bis zu einem Betrag von 1.999,99 Euro erlaubt. Immobilien dürfen seit 2023 grundsätzlich nicht mehr bar bezahlt werden. Diese bestehenden Vorgaben bleiben bestehen und sind unabhängig von der neuen EU-Verordnung.

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Die gesetzlichen Beträge und steuerlichen Regelungen können sich ändern. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.