Luftverkehrsteuer: Was sich seit dem 1. Juli 2026 geändert hat.

Gerade in der Ferienzeit starten viele Menschen mit dem Flugzeug in den Urlaub. Seit dem 1. Juli 2026 gelten für Abflüge von deutschen Flughäfen niedrigere Steuersätze bei der Luftverkehrsteuer.

Was ist eigentlich die Luftverkehrsteuer?
Die Luftverkehrsteuer wird für jeden Fluggast erhoben, der von einem deutschen Flughafen abfliegt. Sie fällt zusätzlich zur Mehrwertsteuer auf den Ticketpreis an und richtet sich nach dem tatsächlichen Ziel der Flugreise. 

Anders als die Mehrwertsteuer wird die Luftverkehrsteuer aber nicht prozentual auf den Ticketpreis berechnet.  Bei der  Luftverkehrsteuer handelt es sich um eine sogenannte Stücksteuer (Mengensteuer): Für jeden Passagier fällt ein gesetzlich festgelegter Festbetrag an, dessen Höhe ausschließlich von der Entfernung zum Zielflughafen abhängt. Dabei wird zwischen Kurz-, Mittel- und Langstrecken unterschieden.  Ein Fluggast zahlt daher auf einem günstigen Billigflug für dieselbe Strecke genau dieselbe Luftverkehrsteuer wie ein Passagier in der First Class.

Die Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer in Höhe von bislang jährlich mehr als einer Milliarde Euro waren bisher nicht zweckgebunden, sondern flossen in den allgemeinen Bundeshaushalt.

Warum wurde die Luftverkehrsteuer gesenkt?
Mit der Rücknahme der Steuererhöhung auf das Niveau vor dem 1. Mai 2024 sollen die Rahmenbedingungen für die Luftverkehrsbranche verbessert werden. Die Luftfahrt hat eine große wirtschaftliche Bedeutung für Deutschland. Rund 1,5 Millionen Arbeitsplätze hängen direkt oder indirekt von dieser Branche ab. Gleichzeitig ist sie ein wichtiger Faktor für die internationale Vernetzung sowie für die Exportstärke der deutschen Wirtschaft.

Wie hoch ist die Entlastung?
Je nach Reiseziel sinkt die Luftverkehrsteuer pro Fluggast zwischen 2,50 Euro und 11,40 Euro. Seit dem 1. Juli 2026 gelten folgende Steuersätze:

  • Kurzstrecken: von 15,53 Euro auf 13,03 Euro
  • Mittelstrecken: von 39,34 Euro auf 33,01 Euro
  • Langstrecken: von 70,83 Euro auf 59,43 Euro

Ob Reisende die niedrigeren Steuersätze tatsächlich in Form günstigerer Flugpreise spüren, hängt jedoch von den jeweiligen Fluggesellschaften ab. Die Bundesregierung hat die Airlines zwar dazu aufgefordert, die Steuerentlastung an ihre Kunden weiterzugeben. Eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht allerdings nicht.

Zahlen zur Luftverkehrsteuer
Nach den Steueranmeldungen der Fluggesellschaften belief sich das Aufkommen aus der Luftverkehrsteuer im Jahr 2025 auf rund 2,1 Milliarden Euro. Grundlage waren etwa 84 Millionen steuerpflichtige Fluggäste.

Zum Vergleich: Im Rekordjahr 2019 wurden noch rund 105 Millionen steuerpflichtige Fluggäste erfasst. Dennoch betrugen die Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer damals lediglich ca. 1,2 Milliarden Euro.

Bei Fragen zur Luftverkehrsteuer oder anderen Themen: Einfach melden, wir helfen jederzeit sehr gerne weiter. 

Die gesetzlichen Beträge und steuerlichen Regelungen können sich ändern. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.