Kein Arbeitsunfall beim Firmenfußballturnier.

Das Sozialgericht Hannover hat entschieden: Eine Knieverletzung während eines vom Unternehmen organisierten Fußballturniers ist kein Arbeitsunfall. Eine Mitarbeiterin hatte sich im Finalspiel schwer verletzt (Kreuzbandriss) und wollte die Verletzung als Arbeitsunfall anerkennen lassen, ohne Erfolg. Der zentrale Grund war, dass der erforderliche Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit fehlte.

Wann sind betriebliche Veranstaltungen unfallversichert?
Grundsätzlich können betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Veranstaltung allen Beschäftigten offensteht und auf eine breite Teilnahme der Belegschaft ausgerichtet ist. Genau hier lag aus Sicht des Gerichts das Problem.

Warum das Fußballturnier nicht als Betriebsveranstaltung anerkannt wurde
Das Unternehmen organisierte einen bundesweiten Fußballcup mit Vorrunden und Finalturnier. Aktiv teilnehmen konnte jedoch nur ein kleiner Teil der rund 3.900 Beschäftigten. Beim Finaltag waren es etwa 315 Spielerinnen und Spieler.

Zudem lag der Fokus klar auf dem sportlichen Wettbewerb. Angesprochen wurden vor allem Mitarbeitende mit Fußballinteresse und entsprechender Spielbereitschaft. Für den Großteil der Belegschaft war die Veranstaltung weder zugänglich noch prägend. Auch Zuschauer sowie eine anschließende Abendveranstaltung änderten daran nichts, da der soziale Charakter nicht im Vordergrund stand. Das Gericht entschied daher, dass die Verletzung nicht als Arbeitsunfall anerkannt wurde.

Bedeutung für Unternehmen und Beschäftigte
Für die Praxis heißt das: Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz greift nicht automatisch bei jeder Firmenveranstaltung. Entscheidend ist, ob ein ausreichender Bezug zur versicherten Tätigkeit besteht und die Veranstaltung die gesamte Belegschaft einbezieht. Arbeitgeber sollten daher bereits bei der Planung prüfen, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind. Steht der Wettkampf im Vordergrund oder ist der Teilnehmerkreis stark eingeschränkt, kann der Schutz entfallen.


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