Kassenmeldepflicht ab dem 01.07.2025.

Ab dem 1. Juli 2025 tritt eine wichtige Neuerung im Bereich der elektronischen Kassensysteme in Kraft: Die Kassenmeldepflicht gemäß § 146a Abs. 4 AO wird nun verbindlich umgesetzt. Unternehmen, die elektronische Aufzeichnungssysteme einsetzen, müssen diese künftig innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme dem zuständigen Finanzamt melden – und zwar elektronisch über „Mein ELSTER“ oder die ERiC-Schnittstelle.

Hintergrund: Warum diese Pflicht?

Bereits mit dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ aus dem Jahr 2016 wurde die Grundlage für mehr Transparenz und Sicherheit bei Kassensystemen geschaffen. Die Einführung der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) und der Belegausgabepflicht waren erste Schritte. Die nun aktivierte Meldepflicht soll die Nachverfolgbarkeit weiter verbessern und Manipulationen erschweren.

Was ist zu melden?

Die Meldepflicht betrifft alle elektronischen Aufzeichnungssysteme im Sinne der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), darunter:

  • Elektronische Kassensysteme
  • EU-Taxameter
  • Wegstreckenzähler

Dabei gilt:

  • Systeme, die vor dem 01.07.2025 angeschafft wurden, müssen bis spätestens 31.07.2025 gemeldet werden.
  • Systeme, die ab dem 01.07.2025 angeschafft oder außer Betrieb genommen werden, sind innerhalb eines Monats zu melden.

 

Einheitliche Mitteilung pro Betriebsstätte

Besonders wichtig: Bei der Meldung müssen alle eingesetzten Systeme einer Betriebsstätte in einer einheitlichen Mitteilung übermittelt werden. Auch gemietete oder geleaste Systeme unterliegen der Meldepflicht und sind wie angeschaffte Systeme zu behandeln

Was ist jetzt zu tun?

Unternehmen sollten:

  1. Bestandsaufnahme aller eingesetzten Kassensysteme durchführen.
  2. Prüfen, ob diese bereits mit einer TSE ausgestattet sind.
  3. Die Systeme fristgerecht über „Mein ELSTER“ melden.
  4. Bei Neuanschaffungen ab dem 01.07.2025 die Meldefrist von einem Monat beachten.

Fazit

Die Einführung der Kassenmeldepflicht stellt einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung und Transparenz im Steuerwesen dar. Unternehmen sind gut beraten, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen und ihre Systeme entsprechend zu registrieren.

Sie haben Fragen oder sind unsicher, ob Ihr Kassensystem betroffen ist?
Wir helfen gerne weiter! Sprechen Sie uns einfach an – wir beraten Sie individuell und praxisnah zur Umsetzung der neuen Anforderungen.