Investitionsbooster 2025 – Wachstumsimpulse für Unternehmen.

Mit dem Investitionssofortprogramm – auch „Wachstumsbooster“ genannt, beabsichtigt die Bundesregierung Investitionen anzukurbeln, den Mittelstand zu stärken und Innovation voranzutreiben.

Die wesentlichen drei Steuerentlastungen im Überblick:


1. Degressive AfA („Investitions-Booster“) – 30 % jährlich

  • Für bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Maschinen, Geräte, Fahrzeuge)

  • Geltungszeitraum: 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027

  • Jährlich 30 % Abschreibung, um Liquidität schnell zurückzugewinnen


2. Superabschreibung für Elektrofahrzeuge – 75 % im ersten Jahr

  • Für rein elektrische Fahrzeuge, angeschafft zwischen 30. Juni 2025 und 31. Dezember 2027

  • Abschreibung: 75 % im Anschaffungsjahr, Rest über 6 Jahre verteilt

  • Zudem: Bruttolistenpreisgrenze für Dienstwagen von 70.000 auf 100.000 € angehoben


3. Forschungszulage – mehr Budget & weniger Bürokratie

  • Bemessungsobergrenze steigt von 10 Mio. auf 12 Mio. € (2026–2030)

  • Erweiterung der förderfähigen Ausgaben über pauschale Betriebskostenzulage von 20 %


Zusätzlich: Ab 2028 wird die Körperschaftsteuer schrittweise von 15 % auf 10 % gesenkt, und der Thesaurierungssteuer­satz für Personenunternehmen sinkt ebenfalls.

Berechnungsbeispiel: E-Transporter

 

  • Kaufpreis: 60.000 €

  • Abschreibung im ersten Jahr: 75 % → 45.000 € 

  • Liquiditätseffekt: Je nach persönlichem Steuersatz kann im Jahr der Anschaffung eine Liquidität von bis zu 23.175 TEUR eingespart werden (maximaler möglicher Steuersatz inkl. SolZ und KiSt: 51,5%).

Fazit:

Insbesondere durch die Wiedereiführung der degressiven AfA mit 30% und der Superabschreibung uf Elektrofahrzeuge bietet der Gesetzgeber interessante Gestaltungsmöglichkeiten für neue Investitionen.

Wenn Sie Fragen zur Umsetzung haben oder geplante Investitionen im Rahmen der neuen Abschreibungsmöglichkeiten einmal konkret durchgerechnet haben möchten, sprechen Sie uns an. Wir unterstützen und beraten Sie hierzu jeder Zeit gerne!