Erbschaften und Schenkungen 2025: 95 % des steuerlich berücksichtigten Vermögens entfallen auf Westdeutschland.
Bei Erbschaften und Schenkungen gibt es 2025 einen deutlichen Unterschied zwischen West und Ost. Insgesamt wurden Vermögensübertragungen im Wert von 150,5 Milliarden Euro steuerlich berücksichtigt. Davon entfielen 142,5 Milliarden Euro beziehungsweise 95 % auf die westlichen Bundesländer. Auf die östlichen Bundesländer und Berlin entfielen 8,0 Milliarden Euro beziehungsweise 5 %.
Das geht aus der Erbschaft und Schenkungsteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes (Destatis) hervor. Die Zahlen zeigen, dass der steuerlich berücksichtigte Wert der erfassten Vermögensübertragungen im Westen deutlich höher lag als im Osten.
Wie viel wird in Ost und West vererbt und verschenkt?
Auch bei der Betrachtung pro Kopf zeigt sich ein erheblicher Unterschied. In den westlichen Bundesländern wurden 2025 durchschnittlich gut 2.100 Euro pro Einwohner vererbt oder verschenkt und steuerlich von den Finanzämtern berücksichtigt.
In den östlichen Bundesländern und Berlin waren es dagegen knapp 500 Euro pro Kopf. Damit lag der steuerlich berücksichtigte Wert von Erbschaften und Schenkungen im Westen mehr als viermal so hoch wie im Osten. Der bundesweite Durchschnitt belief sich auf gut 1.800 Euro je Einwohner.
Ende 2025 lebten in Berlin und den östlichen Bundesländern rund 19 % der Bevölkerung Deutschlands. Ihr Anteil am Gesamtwert der steuerlich berücksichtigten Vermögensübertragungen betrug dagegen lediglich 5 %.
Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer: 95 % der festgesetzten Steuer im Westen
Der Unterschied bei den steuerlich berücksichtigten Vermögensübertragungen zeigt sich auch bei der festgesetzten Erbschaft und Schenkungsteuer.
Deutschlandweit wurden 2025 insgesamt 21,4 Milliarden Euro Erbschaft und Schenkungsteuer festgesetzt. Davon entfielen 20,4 Milliarden Euro beziehungsweise 95 % auf die westlichen Bundesländer. In den östlichen Bundesländern und Berlin wurden 1,0 Milliarden Euro beziehungsweise 5 % festgesetzt.
Die Erbschaft und Schenkungsteuer ist eine Ländersteuer. Die im jeweiligen Berichtsjahr festgesetzte Steuer entspricht allerdings nicht zwangsläufig den tatsächlichen Steuereinnahmen desselben Jahres. Ursache dafür sind unter anderem spätere Zahlungsflüsse und Änderungsfestsetzungen. Auch Steuererlasse im Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG werden separat erfasst und können einem anderen Berichtsjahr zugeordnet sein.
21,4 Milliarden Euro festgesetzte Steuer im Jahr 2025
Die festgesetzte Erbschaft und Schenkungsteuer lag 2025 deutlich über dem Wert des Vorjahres. Deutschlandweit wurden 21,4 Milliarden Euro festgesetzt. Das waren 60,8 % mehr als 2024 und zugleich ein neuer Höchstwert.
Besonders stark stieg die festgesetzte Steuer bei großen Vermögensübertragungen von mindestens 20 Millionen Euro. Hier lag sie 2025 146,8 % über dem Vorjahreswert.
Was sagt die Statistik über Erbschaften und Schenkungen aus?
Die Erbschaft und Schenkungsteuerstatistik erfasst nicht alle Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen. Viele Vermögensübertragungen liegen innerhalb der geltenden steuerlichen Freibeträge. Für diese Fälle wird in der Regel keine Steuer festgesetzt, sodass sie nicht in der Statistik erscheinen.
Die ausgewiesenen Daten beziehen sich auf Fälle, die von den Finanzämtern im Rahmen der Steuerfestsetzung im jeweiligen Berichtsjahr bearbeitet und für die Statistik erhoben wurden. Dabei können auch Vermögensübertragungen enthalten sein, die bereits mehrere Jahre zurückliegen, wenn die Steuer hierfür erst 2025 festgesetzt wurde.
Die Statistik bildet daher nicht das gesamte tatsächlich vererbte oder verschenkte Vermögen in Deutschland im Jahr 2025 ab. Die ausgewiesenen Werte beziehen sich auf die steuerlich berücksichtigten Fälle.
Für die Berechnung der Pro Kopf Werte wurden die Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung zum 31. Dezember 2025 auf Grundlage des Zensus 2022 herangezogen.
In den westlichen Bundesländern Baden Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein Westfalen, Rheinland Pfalz, Saarland und Schleswig Holstein lebten zu diesem Zeitpunkt insgesamt 67.415.169 Einwohner.
Berlin und die östlichen Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg Vorpommern, Sachsen, Sachsen Anhalt und Thüringen kamen zusammen auf 16.051.948 Einwohner.
Erbschaften und Schenkungen 2025 im Überblick
Von den 150,5 Milliarden Euro steuerlich berücksichtigten Vermögensübertragungen entfielen 2025 95 % auf die westlichen Bundesländer. Auf Berlin und die östlichen Bundesländer entfielen 5 %.
Auch bei der festgesetzten Erbschaft und Schenkungsteuer zeigt sich dieses Verhältnis: Von insgesamt 21,4 Milliarden Euro entfielen 20,4 Milliarden Euro beziehungsweise 95 % auf den Westen.
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