Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung: Energiepreise und Krisenbonus.

Die Bundesregierung plant neue Entlastungsmaßnahmen. Dazu gehören unter anderem eine auf zwei Monate befristete Senkung der Energiesteuer auf Diesel und Benzin um jeweils rund 17 Cent brutto pro Liter sowie eine steuerfreie Sonderzahlung für Beschäftigte von bis zu 1.000 Euro, der sogenannte Krisenbonus.

Krisenbonus 2026: Freiwillige Zahlung durch Arbeitgeber
Geplant ist, dass Unternehmen ihren Beschäftigten 2026 freiwillig eine steuerfreie Prämie von bis zu 1.000 Euro zahlen können. Dabei handelt es sich nicht um eine staatliche Direktzahlung, sondern um eine Leistung über den Arbeitgeber. Ob Beschäftigte den Bonus tatsächlich erhalten, hängt daher von der Entscheidung der Unternehmen und den endgültigen gesetzlichen Regelungen ab. Eine Verpflichtung zur Auszahlung ist nicht vorgesehen.

Orientierung an Inflationsausgleichsprämie und Gegenfinanzierung
Die Regelung orientiert sich an der früheren Inflationsausgleichsprämie, mit der Arbeitgeber ebenfalls steuerfreie Sonderzahlungen leisten konnten. Die dadurch entstehenden Steuerausfälle sollen über eine Erhöhung der Tabaksteuer ausgeglichen werden. Zusätzlich ist zum 1. Januar 2027 eine Reform der Einkommensteuer geplant, die vor allem kleine und mittlere Einkommen entlasten soll.

Offene Fragen: Auszahlung, Zeitraum und Umsetzung
Viele Unternehmen und Beschäftigte fragen sich derzeit, wann und in welcher Form der Krisenbonus ausgezahlt werden kann. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sind die Details noch nicht abschließend geklärt. Offen sind insbesondere der finale Gesetzestext, der genaue Auszahlungszeitraum sowie die Frage, ob die Prämie auch in Teilbeträgen oder als Sachleistung gewährt werden kann. Auch Vorgaben zur Lohnabrechnung und Dokumentation stehen bislang noch aus.

Gesetzgebungsverfahren und Zeitplan
Der Gesetzentwurf soll Ende April in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden, dessen Dauer variieren kann. Erst nach Zustimmung von Bundestag und Bundesrat könnten Arbeitgeber mit der Auszahlung beginnen. Damit bleibt erstmal abzuwarten, wie es weitergeht.

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Die gesetzlichen Beträge und steuerlichen Regelungen können sich ändern. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.