Empfängerüberprüfung bei Überweisungen.

Seit dem 9. Oktober 2025 gilt EU-weit eine neue Pflicht für Banken: Bei jeder Überweisung muss eine Empfängerüberprüfung durchgeführt werden. Diese sogenannte IBAN-Namensabgleichung, international bekannt als Verification of the Payee, soll Fehlüberweisungen und Betrugsversuche deutlich reduzieren.
Was ist die Empfängerüberprüfung (IBAN-Namensabgleich)?
Bevor eine Zahlung freigegeben wird, prüft die Bank, ob der eingegebene Empfängername mit dem zur IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt. Das Ergebnis dieser Überprüfung wird angezeigt. Anschließend entscheidet die überweisende Person, ob die Zahlung trotz Abweichung ausgeführt oder abgebrochen wird.
Erste Erfahrungen mit der neuen Regelung
In den ersten Tagen nach der Einführung zeigen sich einige Anlaufschwierigkeiten. Teilweise werden bereits gespeicherte Überweisungsvorlagen nicht erkannt oder als fehlerhaft markiert. Auch Umlaute und Sonderzeichen können zu Problemen bei der automatischen Namensprüfung führen.
Für welche Überweisungen gilt der IBAN-Namensabgleich?
Die Empfängerüberprüfung betrifft alle Euro-Überweisungen im Euroraum, sowohl Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) als auch klassische SEPA-Überweisungen von Girokonto zu Girokonto. Bestehende Daueraufträge laufen unverändert weiter. Eine Prüfung erfolgt nur bei neuen Zahlungen oder Änderungen. Lastschriften sind von der neuen EU-Regelung nicht betroffen.
Warum die Empfängerüberprüfung wichtig ist
Ziel der neuen EU-Vorgabe ist es, mehr Sicherheit bei Online-Überweisungen zu schaffen und Betrugsrisiken zu senken. Wer künftig überweist, sollte besonders sorgfältig auf den Empfängernamen achten und die Hinweise der eigenen Bank beachten.
Denn trotz dieser zusätzlichen Sicherheitsprüfung bleibt die Verantwortung für korrekte Angaben weiterhin beim Auftraggeber.