Einkommensteuererklärung 2025: Die Abgabefrist endet in 10 Tagen am 31. Juli 2026
Der Countdown läuft: Bis zum 31. Juli 2026 muss die Einkommensteuererklärung 2025 bei vielen Steuerpflichtigen beim Finanzamt eingegangen sein. Da heute der 21. Juli 2026 ist, bleiben nur noch 10 Tage. Wer seine Erklärung bislang noch nicht erstellt hat, sollte jetzt aktiv werden. Denn bei einer verpflichtenden Einkommensteuererklärung kann eine verspätete Abgabe zu einem Verspätungszuschlag führen.
Für wen gilt die Abgabefrist?
Die Frist zum 31. Juli 2026 gilt grundsätzlich für Steuerpflichtige, die ihre Einkommensteuererklärung selbst erstellen und zur Abgabe verpflichtet sind.
Typische Fälle einer Abgabepflicht sind beispielsweise:
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der Bezug bestimmter Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld
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bestimmte Steuerklassenkombinationen wie III und V oder IV mit Faktor
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eingetragene Freibeträge
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weitere Einkünfte neben dem Arbeitslohn, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind
Wer seine Einkommensteuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt, profitiert in der Regel von einer verlängerten gesetzlichen Abgabefrist. Für das Steuerjahr 2025 endet diese grundsätzlich erst im Jahr 2027, sofern das Finanzamt die Erklärung nicht vorzeitig anfordert. Hiervon kann es im Einzelfall Ausnahmen geben.
Freiwillige Steuererklärung: Mehr Zeit und oft eine Steuererstattung
Nicht jeder ist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Wer seine Erklärung freiwillig abgibt, auch als Antragsveranlagung bezeichnet, hat deutlich mehr Zeit. Für die Einkommensteuererklärung 2025 kann die Erklärung grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2029 eingereicht werden.
Für viele Arbeitnehmer lohnt sich die freiwillige Steuererklärung, da häufig eine Steuererstattung möglich ist. Das gilt insbesondere beispielsweise bei:
- hohen Werbungskosten, beispielsweise für Fahrten zur Arbeit oder Fortbildungen
- Sonderausgaben wie Versicherungsbeiträgen oder Spenden
- außergewöhnlichen Belastungen, etwa aufgrund von Krankheitskosten
- Handwerkerleistungen oder haushaltsnahen Dienstleistungen
Fristverlängerung rechtzeitig beantragen
Sollte bereits absehbar sein, dass die gesetzliche Frist nicht eingehalten werden kann, empfiehlt es sich, frühzeitig mit dem Finanzamt oder dem Steuerberater Kontakt aufzunehmen. Eine Fristverlängerung kann in begründeten Ausnahmefällen möglich sein, etwa bei Krankheit oder wenn wichtige Unterlagen fehlen. Der Antrag sollte vor Ablauf der Frist gestellt, kurz begründet und möglichst mit einem realistischen Abgabetermin versehen werden.
Welche Unterlagen sollten für die Einkommensteuererklärung 2025 bereitliegen?
Je nach persönlicher Situation werden unterschiedliche Nachweise benötigt. Typischerweise gehören dazu:
- die Lohnsteuerbescheinigung
- Nachweise über Werbungskosten, beispielsweise für Fahrten zur Arbeit, Fortbildungen oder Arbeitsmittel
- Belege zu Sonderausgaben wie Versicherungen, Vorsorgeaufwendungen oder Spenden
- Nachweise über außergewöhnliche Belastungen, beispielsweise Krankheitskosten oder Pflegeaufwendungen
- Rechnungen für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen
- Unterlagen zu Vermietung, Kapitalerträgen oder weiteren Einkünften
Wer alle Belege vollständig zusammengestellt hat, spart Zeit und vermeidet unnötige Rückfragen. Sinnvoll ist es außerdem, Dokumente bereits digital zu sortieren und thematisch zu ordnen.
Einkommensteuererklärung 2025 über das ELSTER-Portal einreichen
Die Einkommensteuererklärung wird grundsätzlich elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Hierfür nutzen die meisten Steuerpflichtigen das ELSTER-Portal. Deshalb empfiehlt es sich, den Zugang einschließlich des ELSTER-Zertifikats rechtzeitig zu prüfen. So lässt sich vermeiden, dass technische Probleme die fristgerechte Abgabe am letzten Tag erschweren.
Was passiert bei einer verspäteten Abgabe?
Wird eine verpflichtende Einkommensteuererklärung nicht fristgerecht eingereicht, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Darüber hinaus kann es die Abgabe anmahnen und die Besteuerungsgrundlagen schätzen, wenn die Erklärung weiterhin ausbleibt. Eine solche Schätzung fällt häufig ungünstiger aus und muss später gegebenenfalls aufwendig korrigiert werden.
Praktische Tipps für die letzten zehn Tage
Zehn Tage können schneller vergehen als gedacht. Fehlende Belege, Urlaubszeiten oder kurzfristige Rückfragen kosten oft mehr Zeit als erwartet. Hilfreich ist es daher,
- einen festen Termin im Kalender einzuplanen
- die eigene Checkliste durchzugehen
- fehlende Nachweise sofort anzufordern oder herunterzuladen
- zu prüfen, ob alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen
- den ELSTER-Zugang rechtzeitig zu testen
Wer seine Einkommensteuererklärung 2025 noch nicht eingereicht hat, sollte die verbleibenden Tage jetzt nutzen, um alle Unterlagen zusammenzustellen und die Erklärung fristgerecht an das Finanzamt zu übermitteln.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind, von verlängerten Fristen profitieren oder Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung benötigen, beraten wir Sie gerne. Gerade kurz vor dem Stichtag lassen sich viele Fragen noch rechtzeitig klären.
Die gesetzlichen Beträge und steuerlichen Regelungen können sich ändern. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.