Digital gründen: „Schneller Gründen“ soll den Start einfacher machen.
Unternehmensgründungen in Deutschland stehen vor einem grundlegenden Wandel. Künftig sollen sie deutlich einfacher, schneller und vollständig digital möglich sein. Genau hier setzt das Hebelprojekt „Schneller Gründen“ an, das Teil der Modernisierungsagenda von Bund und Ländern ist. Mit dem Start der ersten Pilotphase beginnt nun die praktische Erprobung zentraler Maßnahmen, die den Weg in die Selbstständigkeit erheblich beschleunigen sollen. Darauf weist das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hin.
Digitale Unternehmensgründung in 24 Stunden
Das Projekt gehört zu den zentralen Reformvorhaben zur Modernisierung der Verwaltung in Deutschland. Die Vision ist klar definiert: Unternehmensgründungen sollen künftig bundesweit digital und perspektivisch innerhalb von 24 Stunden möglich sein.
Ein wesentlicher Baustein ist dabei die Einführung eines sogenannten One-Stop-Shops. Diese zentrale Plattform soll Gründerinnen und Gründern ermöglichen, alle notwendigen Schritte gebündelt und vollständig digital an einem Ort zu erledigen. Ziel ist es, die bislang oft komplexen und zeitaufwendigen Verwaltungsprozesse deutlich zu vereinfachen und transparenter zu gestalten.
Digitale Prozesse statt Behördengänge
Im Mittelpunkt der aktuellen Pilotphase steht ein neu entwickelter digitaler Kombiantrag. Dieser wird erstmals an ausgewählten Standorten unter realen Bedingungen getestet. Der besondere Vorteil: Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung werden in einem einzigen, durchgängigen Verfahren zusammengeführt.
Dadurch entfällt die bisher notwendige mehrfache Dateneingabe bei unterschiedlichen Behörden. Der gesamte Prozess wird medienbruchfrei gestaltet und kann vollständig digital abgewickelt werden.
Gewerbeanmeldung vollständig digital
Ein zentraler Schritt der Unternehmensgründung – die Gewerbeanmeldung – soll künftig komplett online erfolgen. Der Gang zum Amt wird damit überflüssig. Gründerinnen und Gründer können ihre Anmeldung bequem digital einreichen und direkt weiterverarbeiten lassen.
Steuernummer in wenigen Minuten
Auch bei der steuerlichen Erfassung sind erhebliche Beschleunigungen vorgesehen. Während die Vergabe einer Steuernummer bislang mehrere Tage oder sogar Wochen dauern kann, soll dieser Schritt künftig weitgehend automatisiert erfolgen. In Standardfällen ist eine Zuteilung innerhalb weniger Minuten geplant.
Das bedeutet für Gründerinnen und Gründer einen erheblichen Zeitgewinn und ermöglicht einen deutlich schnelleren operativen Start.
Weniger Bürokratie durch Registermodernisierung
Neben der Digitalisierung einzelner Verfahren wird auch die zugrunde liegende Verwaltungsstruktur modernisiert. Ein wichtiger Bestandteil ist das sogenannte Once-Only-Technical-System (NOOTS).
Dieses System ermöglicht es Behörden, relevante Daten automatisiert untereinander auszutauschen. Angaben müssen somit nur noch einmal gemacht werden und stehen anschließend allen beteiligten Stellen zur Verfügung. Mehrfacheingaben und redundante Prozesse werden dadurch vermieden.
Parallel dazu wird das Handelsregister weiterentwickelt. Ziel ist es, Eintragungsverfahren zu beschleunigen und gleichzeitig die Transparenz zu erhöhen. Insgesamt sollen so bürokratische Hürden reduziert und Verfahren effizienter gestaltet werden.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Gewerbeämtern, Finanzämtern und Registergerichten. Die Koordination erfolgt durch das BMDS in enger Abstimmung mit den zuständigen Landesministerien.
Pilotphase: Acht Standorte testen das neue Verfahren
Nach einem bundesweiten Bewerbungsaufruf im April war das Interesse groß: Mehr als 330 Vertreterinnen und Vertreter aus Verwaltung und Kommunen nahmen an begleitenden Informationsveranstaltungen teil.
Aus diesem Kreis wurden acht Pilotstandorte ausgewählt, die nun die erste Testphase umsetzen:
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Aachen
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Dresden
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Düsseldorf
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Fulda
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Goslar
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Mannheim
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München
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Nordfriesland
Die Auswahl erfolgte auf Basis klar definierter Kriterien, um aussagekräftige und belastbare Ergebnisse zu erzielen. Eine zentrale Rolle spielte die technische Infrastruktur der beteiligten Gewerbeämter, insbesondere im Hinblick auf die Kompatibilität mit digitalen Verfahren und die Anbindung an den Kombiantrag.
Darüber hinaus wurden auch organisatorische Faktoren berücksichtigt. Dazu zählen insbesondere ausreichende personelle Kapazitäten in den Verwaltungen sowie die Unterstützung durch die jeweiligen Landesministerien.
Um ein möglichst realistisches Gesamtbild zu erhalten, wurde zudem auf eine ausgewogene regionale Verteilung geachtet. Sowohl städtische als auch ländliche Regionen sind vertreten. Gleichzeitig wurde sichergestellt, dass an den ausgewählten Standorten eine ausreichende Anzahl an Unternehmensgründungen erfolgt, um belastbare Erkenntnisse zu gewinnen.
Test im realen Verwaltungsalltag
Die Pilotphase dient dazu, das neue Verfahren unter echten Bedingungen zu erproben. Anders als bei rein theoretischen Tests werden hier reale Anträge verarbeitet und tatsächliches Nutzerverhalten berücksichtigt.
Die dabei gewonnenen Erkenntnisse fließen direkt in die Weiterentwicklung des Systems ein. Schwachstellen können frühzeitig identifiziert und Optimierungen unmittelbar umgesetzt werden.
Gleichzeitig liefert die Pilotphase wichtige Grundlagen für die spätere bundesweite Einführung. Ziel ist es, ein praxistaugliches, skalierbares System zu entwickeln, das in ganz Deutschland eingesetzt werden kann.
Schrittweise Ausweitung geplant
Auch die übrigen interessierten Kommunen und Länder bleiben eng in den Prozess eingebunden. Sie erhalten die Möglichkeit, die Pilotphase aktiv zu begleiten und frühzeitig Einblicke in die neuen Abläufe zu gewinnen.
Dies ermöglicht es ihnen, bereits während der Testphase organisatorische und technische Voraussetzungen für eine spätere Teilnahme zu schaffen.
Im weiteren Verlauf des Jahres ist geplant, zusätzliche Standorte schrittweise einzubinden. Auf diese Weise soll das System sukzessive erweitert und langfristig bundesweit ausgerollt werden.
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