Bundesregierung plant Ausweitung der Zuckersteuer.
Nach den inzwischen bekannt gewordenen Plänen des Bundesfinanzministeriums könnte die Abgabe allerdings deutlich weiter gefasst werden als bislang angenommen. Es handelt sich derzeit um Eckpunkte beziehungsweise ein Arbeitspapier des Bundesfinanzministeriums und noch nicht um geltendes Recht.
Im Gespräch sind neben klassischen Erfrischungsgetränken auch weitere Getränkegruppen, darunter pflanzliche Drinks sowie Milchgetränke mit Kaffee- oder Tee-Zusatz. Auch Getränke, die ausschließlich Süßungsmittel enthalten, etwa Cola Light oder Cola Zero, könnten unter die Regelung fallen. 100-prozentige Fruchtsäfte und reine Milch sollen nach den derzeit bekannten Plänen dagegen nicht von der Steuer erfasst werden.
Darüber hinaus sollen auch Sirupe, Konzentrate und Granulate beziehungsweise Instantpulver zur Getränkezubereitung einbezogen werden. Die umfassende Ausgestaltung soll unter anderem verhindern, dass Verbraucher und Anbieter auf andere Produktformen ausweichen.
Bislang war bei den Diskussionen über eine deutsche Zuckersteuer vor allem von zuckerhaltigen Getränken die Rede. Auch frühere Modelle sahen eine Staffelung der Abgabe nach dem jeweiligen Zuckergehalt vor. Die nun bekannt gewordenen Pläne gehen allerdings deutlich über das ursprünglich diskutierte Modell hinaus.
Welche Getränke sollen von der Zuckersteuer betroffen sein?
Nach den derzeit bekannten Plänen soll die Steuer deutlich mehr Produkte erfassen als klassische zuckerhaltige Erfrischungsgetränke. Dazu könnten unter anderem Smoothies, Nektare, pflanzliche Drinks, Milchmischgetränke, alkoholfreie Biermischgetränke sowie Sirupe, Konzentrate und Getränkepulver gehören. Auch zuckerfreie Getränke, die ausschließlich mit Süßungsmitteln gesüßt werden, könnten betroffen sein.
100-prozentige Fruchtsäfte und reine Milch sollen nach aktuellem Stand dagegen nicht von der Steuer erfasst werden. Welche Produkte letztlich tatsächlich unter die Regelung fallen, ist allerdings noch nicht abschließend festgelegt.
Wie hoch soll die Zuckersteuer ausfallen?
Nach dem Arbeitspapier des Bundesfinanzministeriums soll die Steuer eine Lenkungswirkung entfalten und dazu beitragen, den Zuckergehalt von Getränken zu reduzieren. Gleichzeitig soll sie zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt generieren.
Vorgesehen ist deshalb ein möglichst umfassender Ansatz ohne zahlreiche Ausnahmen. Zudem soll eine möglichst gleichmäßige Besteuerung gewährleistet werden.
Wie hoch die Abgabe ausfällt, soll vom Zuckergehalt abhängen. Das Papier sieht drei Stufen vor:
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ab 4,5 bis unter 7 Gramm Zucker je 100 Milliliter: 26 Cent Steuer je Liter
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ab 7 bis unter 10 Gramm Zucker je 100 Milliliter: 32 Cent je Liter
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ab 10 Gramm Zucker je 100 Milliliter: 38 Cent je Liter
Für Getränke, die ausschließlich mit Süßungsmitteln gesüßt sind, soll unabhängig vom Zuckergehalt ebenfalls ein Steuersatz von 26 Cent je Liter gelten. Damit könnten auch zuckerfreie Getränke wie Cola Light oder Cola Zero von der geplanten Steuer betroffen sein.
Zunächst würde die Abgabe beim Hersteller beziehungsweise Anbieter entstehen. Geben Unternehmen die zusätzlichen Kosten vollständig weiter, erhöht sich entsprechend der Verkaufspreis. Auf den um die Zuckersteuer erhöhten Preis fällt grundsätzlich auch Umsatzsteuer an. Die Zuckersteuer selbst ist dabei nicht mit der Mehrwertsteuer gleichzusetzen. Vielmehr kann sich durch die Weitergabe der Zuckersteuer das Entgelt für die Lieferung beziehungsweise den Verkauf erhöhen, sodass sich auch die darauf entfallende Umsatzsteuer entsprechend erhöht.
Wie stark Verbraucher die geplante Steuer tatsächlich zu spüren bekommen, hängt deshalb vom jeweiligen Produkt, dessen bisherigem Verkaufspreis und dem Umfang der Weitergabe durch Hersteller und Handel ab.
Wie viel teurer könnten Getränke durch die Zuckersteuer werden?
Besonders anschaulich zeigt sich die mögliche Auswirkung an einem 2-Liter-Eistee mit 6,7 Gramm Zucker je 100 Milliliter. Nach dem geplanten Modell würden dafür 52 Cent Zuckersteuer anfallen. Wird die Steuer vollständig an den Verbraucher weitergegeben, kommen darauf rund 10 Cent Umsatzsteuer. Die zusätzliche Belastung läge damit bei insgesamt rund 62 Cent.
Kostet die Flasche derzeit 2,10 Euro, könnte sich der Preis unter diesen zugrunde gelegten Annahmen auf rund 2,72 Euro erhöhen. Das entspräche einem Anstieg von rund 30 %.
Noch stärker würde die höchste Steuerstufe zu Buche schlagen. Eine Literflasche Coca-Cola enthält nach den zugrunde gelegten Produktangaben 10,6 Gramm Zucker je 100 Milliliter. Damit würde sie mit 38 Cent je Liter besteuert. Bei vollständiger Weitergabe der Steuer ergäbe sich einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer eine zusätzliche Belastung von rund 45 Cent.
Bei einem angenommenen bisherigen Verkaufspreis von 1,23 Euro würde die Flasche damit auf rund 1,68 Euro steigen. Das wäre ein Aufschlag von mehr als 36 %.
Die genannten Preisentwicklungen sind allerdings lediglich Modellrechnungen. Sie setzen voraus, dass die zusätzliche Belastung vollständig an die Verbraucher weitergegeben wird.
Auch zuckerfreie Cola könnte betroffen sein
Die geplante Regelung würde nicht ausschließlich zuckerhaltige Getränke treffen. Coca-Cola Light enthält zwar keinen Zucker, sondern wird mit Süßungsmitteln versetzt. Nach dem vorgesehenen Modell würde ein solches Getränk aber ebenfalls mit 26 Cent je Liter belastet. Damit würde für Getränke, die ausschließlich Süßungsmittel enthalten, derselbe Steuersatz gelten wie für Produkte der niedrigsten Zuckersteuerstufe.
Inklusive der darauf entfallenden Umsatzsteuer ergäbe sich eine zusätzliche Belastung von rund 31 Cent. Bei einem bisherigen Preis von 1,12 Euro könnte eine Literflasche unter der Annahme einer vollständigen Weitergabe der Steuer künftig rund 1,43 Euro kosten. Das entspräche einem Anstieg von fast 28 %.
Auch bei diesem Beispiel handelt es sich ausschließlich um eine Modellrechnung. Der tatsächliche Verkaufspreis könnte je nach Weitergabe der Steuer durch Hersteller und Handel höher oder niedriger ausfallen.
Wann soll die Zuckersteuer eingeführt werden?
Nach den inzwischen bekannt gewordenen Plänen könnte die Zuckersteuer bereits im kommenden Jahr eingeführt werden. Ursprünglich war ein Start erst für 2028 vorgesehen. Ein konkretes Inkrafttreten ist allerdings noch nicht endgültig festgelegt.
Die Ziele der Bundesregierung gehen laut den vorliegenden Plänen über gesundheitspolitische Aspekte hinaus. Die Steuer soll einerseits dazu beitragen, den Zuckergehalt von Getränken zu reduzieren, andererseits aber auch zusätzliche Einnahmen für den Staat generieren.
Für das Jahr 2027 wurden im bisherigen Modell Einnahmen von rund 650 Millionen Euro erwartet. Für die Folgejahre waren bislang rund 450 Millionen Euro jährlich im Gespräch.
Wie hoch die tatsächlichen Einnahmen bei der nun diskutierten, deutlich umfassenderen Ausgestaltung ausfallen würden, ist derzeit noch offen. Auch die Frage, wem die Einnahmen letztlich zugutekommen sollen, ist noch nicht abschließend geklärt. Ursprünglich war vorgesehen, die Mehreinnahmen zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung einzusetzen.
Ist die Zuckersteuer bereits beschlossen?
Nein. Die geplante Zuckersteuer ist bislang noch kein geltendes Recht.
Bei den nun bekannt gewordenen Angaben handelt es sich um einen Plan des Bundesfinanzministeriums. Die konkreten Steuersätze und die einbezogenen Produktgruppen können sich im weiteren Abstimmungs- und Gesetzgebungsverfahren noch verändern.
Zudem ist die Ausgestaltung innerhalb der Bundesregierung derzeit umstritten. Insbesondere das Bundeslandwirtschaftsministerium kritisiert, dass die im Finanzministerium diskutierten Pläne über die Empfehlungen der zuständigen Kommission hinausgehen. Auch die geplante Einbeziehung von Getränken mit Süßungsmitteln wie Cola Zero beziehungsweise Cola Light stößt auf Kritik.
Damit steht derzeit weder endgültig fest, welche Getränke von der Zuckersteuer erfasst werden, noch in welcher Höhe die Abgabe tatsächlich erhoben wird. Erst das weitere politische Abstimmungs- und Gesetzgebungsverfahren wird zeigen, wie die geplante Zuckersteuer letztlich ausgestaltet wird.
Bei Fragen zur geplanten Zuckersteuer oder anderen Themen: Einfach melden, wir helfen jederzeit sehr gerne weiter.
Die gesetzlichen Beträge und steuerlichen Regelungen können sich ändern. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.