Biersteuer: Wer sie zahlt und wie sie berechnet wird.

Wer in Deutschland Bier kauft, trägt die Biersteuer in der Regel mittelbar über den Verkaufspreis mit. Steuerschuldner sind jedoch nicht die Verbraucher, sondern die nach dem Biersteuergesetz bestimmten Personen. Wer dies im Einzelnen ist, hängt davon ab, wie die Steuer entsteht. Üblicherweise wird die Biersteuer in den Verkaufspreis einkalkuliert und auf diese Weise wirtschaftlich an die Käufer weitergegeben.

Bereits seit Jahrhunderten wird in Deutschland Bier besteuert. Seit dem 1. Januar 1993 gehört die Biersteuer zu den auf EU-Ebene harmonisierten Verbrauchsteuern. Die Mitgliedstaaten setzen die europäischen Vorgaben jeweils in nationales Recht um. Das deutsche Biersteuerrecht basiert daher auf diesen gemeinsamen europäischen Vorgaben.

Für die Erhebung der Biersteuer ist die Zollverwaltung zuständig. Das Aufkommen aus der Biersteuer steht den Ländern zu und dient der Finanzierung öffentlicher Aufgaben.

Wann entsteht die Biersteuer?
Die Biersteuer entsteht grundsätzlich, sobald das Bier in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt wird. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Bier aus einem Steuerlager entnommen wird, ohne dass sich eine steuerfreie Verwendung anschließt. Bei Einfuhren aus Drittstaaten sowie bei Lieferungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten gelten je nach Sachverhalt besondere Regelungen.

Steuerschuldner ist im typischen Fall der Inhaber des Steuerlagers. Je nach Art der Steuerentstehung können aber auch der Hersteller, ein registrierter Empfänger oder weitere gesetzlich bestimmte Personen Steuerschuldner sein.

Die Biersteuer wird grundsätzlich im Wege der Steueranmeldung gegenüber dem zuständigen Hauptzollamt erklärt und entrichtet. Wer Bier herstellt oder aus dem Ausland bezieht, sollte die zollrechtlichen Anzeige-, Steuerlager- und Anmeldepflichten frühzeitig prüfen. Fehler können zu Steuernachforderungen oder steuerstrafrechtlichen Konsequenzen führen.

Verbraucher sind regelmäßig nicht Steuerschuldner. Sie tragen die Biersteuer jedoch meist mittelbar, weil die Brauerei oder der Händler die Steuer in den Verkaufspreis einrechnet. Zusätzlich zur Biersteuer fällt auf den Verkaufspreis grundsätzlich Umsatzsteuer an.

Eine Ausnahme gilt für alkoholfreies Bier. Als alkoholfrei gelten in Deutschland Biere mit einem Alkoholgehalt von höchstens 0,5 Volumenprozent. Sie unterliegen nicht der Biersteuer.

Wie wird die Biersteuer berechnet?
Viele gehen davon aus, dass sich die Biersteuer nach dem Alkoholgehalt richtet. Tatsächlich ist jedoch der Stammwürzegehalt entscheidend. Er wird in Grad Plato angegeben und beschreibt den Anteil der vor der Gärung in der Bierwürze gelösten Stoffe, beispielsweise Malzzucker. Die Abkürzung für Grad Plato lautet „°P“.

Der gesetzliche Regelsteuersatz beträgt 0,787 Euro je Grad Plato und Hektoliter. Ein Hektoliter entspricht 100 Litern. Der Alkoholgehalt spielt für die Höhe der Biersteuer grundsätzlich keine Rolle.

In Deutschland gebraute Vollbiere erreichen meist einen Stammwürzegehalt zwischen 11 und 16 Grad Plato und weisen in der Regel einen Alkoholgehalt von 4,5 bis 5,5 Volumenprozent auf.

Berechnet wird die Biersteuer nach folgender Formel:

Stammwürzegehalt in Grad Plato × 0,787 Euro × Menge in Hektolitern = Biersteuer

Beispielrechnung
Ein Bier mit einem Stammwürzegehalt von 12 Grad Plato wird in einer Menge von 100 Litern hergestellt. Das entspricht einem Hektoliter:

12 × 0,787 Euro = 9,44 Euro Biersteuer je Hektoliter

Produziert eine Brauerei 1.000 Liter dieses Bieres, entspricht dies zehn Hektolitern:

12 × 0,787 Euro × 10 Hektoliter = 94,44 Euro Biersteuer

Auf einen Kasten mit 20 Flaschen à 0,5 Liter entfallen bei einem Bier mit 12 Grad Plato rechnerisch etwa 0,94 Euro Biersteuer.

Bei Biermischungen oder aromatisiertem Bier können besondere Regelungen gelten. Für die Berechnung ist grundsätzlich der Stammwürzegehalt des eingesetzten Bieres maßgeblich.

Ermäßigungen für kleine Brauereien
Bundesweit gelten für die Biersteuer einheitliche gesetzliche Regelungen. Für kleinere unabhängige Brauereien sieht das Biersteuergesetz jedoch ermäßigte Steuersätze vor.

Nach § 2 Abs. 2 BierStG kann sich der Regelsteuersatz abhängig von der jährlichen Erzeugungsmenge stufenweise reduzieren. Je niedriger die Jahreserzeugung ist, desto höher fällt grundsätzlich die mögliche Steuerermäßigung aus. Die Ermäßigung kann bis zu 50 Prozent des Regelsteuersatzes betragen.

Voraussetzungen für die Ermäßigung sind insbesondere,

  • dass die Gesamtjahreserzeugung weniger als 200.000 Hektoliter beträgt,
  • dass die Brauerei rechtlich und wirtschaftlich unabhängig von anderen Brauereien ist,
  • dass räumlich getrennte Betriebsräume vorhanden sind und
  • dass grundsätzlich nicht unter Lizenz einer anderen Brauerei gebraut wird.

Für bestimmte Sachverhalte sieht das Gesetz Ausnahmen vor. Die Ermäßigung gilt außerdem nur für Bier, das im Brauverfahren hergestellt wurde. Biermischgetränke und aromatisierte Biere fallen daher nicht ohne Weiteres unter die Vergünstigung.

Mit den ermäßigten Steuersätzen sollen insbesondere kleinere, unabhängige Brauereien unterstützt und regionale Brauereistrukturen erhalten werden.

Steuerbefreiungen für Haus- und Hobbybrauer
Auch für Haus- und Hobbybrauer enthält das Biersteuergesetz eine besondere Regelung. Bier, das ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einer Menge von fünf Hektolitern im Kalenderjahr steuerfrei bleiben. Die jeweils geltenden Anzeige- und Verfahrenspflichten sind zu beachten.

Weitere Steuerbefreiungen können beispielsweise für bestimmte Proben, steuerfreie Verwendungen oder die vollständige Zerstörung von Bier gelten. Ob eine Steuerbefreiung greift, hängt stets vom konkreten Sachverhalt ab.

Biersteuer: Aktuelle Zahlen
Als Verbrauchsteuer wird die Biersteuer von der Zollverwaltung erhoben. Das Steueraufkommen steht nicht dem Bund, sondern den Ländern zu.

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums nahm der deutsche Staat im Jahr 2025 konkret 539,713 Millionen Euro durch die Biersteuer ein.

Deutschland gehörte zudem weiterhin zu den größten Bierproduzenten der Welt. Mit einer Produktionsmenge von rund 79 Millionen Hektolitern belegte Deutschland im Jahr 2025 hinter China, USA, Brasilien, Mexixo und Russland den Platz 6 im internationalen Vergleich.

Bei Fragen zur Biersteuer oder anderen Themen: Einfach melden, wir helfen jederzeit sehr gerne weiter.

Die gesetzlichen Beträge und steuerlichen Regelungen können sich ändern. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.