Befristete Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe beschlossen.

Der Bundesrat hat am 24. April 2026 in einer Sondersitzung das Gesetz zur befristeten Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe verabschiedet. 

Umsetzung und Höhe der Entlastung
Nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt sollen die Energiesteuersätze für Benzin und Diesel ab dem 1. Mai 2026 für zwei Monate um jeweils 14,04 Cent je Liter gesenkt werden. Unter Berücksichtigung des darauf entfallenden Umsatzsteueranteils ergibt sich daraus eine Entlastung von rund 16,7 Cent brutto je Liter. Laut Gesetzesbegründung führt die Maßnahme zu einer Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen in Höhe von rund 1,6 Milliarden Euro.

Hintergrund: Steigende Energie- und Rohölpreise
Hintergrund der Regelung ist der deutliche Anstieg der Energie- und insbesondere der Rohölpreise infolge geopolitischer Spannungen. Ziel ist es, die kurzfristigen Auswirkungen der gestiegenen Kraftstoffpreise abzufedern, da diese die Konsumnachfrage dämpfen und die wirtschaftliche Entwicklung durch zunehmende Unsicherheit und sinkendes Vertrauen belasten können.

Finanzierung und weitere Maßnahmen
Zur Finanzierung der durch die Steuersenkung entstehenden Einnahmeausfälle sind Gegenmaßnahmen gegenüber Unternehmen der Mineralölwirtschaft vorgesehen. Darüber hinaus plant die Koalition eine weitere Verschärfung des Kartellrechts.

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