Antragloses Kindergeld soll 2027 starten.
Die Bundesregierung hat eine wichtige Reform auf den Weg gebracht: Künftig soll das Kindergeld automatisch nach der Geburt eines Kindes ausgezahlt werden – ganz ohne Antrag. Ziel ist es, bürokratische Hürden abzubauen und Familien insbesondere in der ersten Zeit nach der Geburt spürbar zu entlasten. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde bereits vom Kabinett beschlossen.
Was ist Kindergeld und wie funktioniert es?
Das Kindergeld gehört zu den wichtigsten staatlichen Leistungen für Familien in Deutschland. Es wird monatlich als steuerliche Entlastung gewährt und von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt.
Bereits seit 2024 gibt es erste Vereinfachungen: Eltern erhalten nach der Geburt ein Begrüßungsschreiben mit einem QR-Code, über den sie einen vorausgefüllten Antrag abrufen können. Künftig soll dieser Schritt vollständig entfallen.
Start der Reform: Einführung ab 2027 geplant
Die gesetzliche Neuregelung soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die Umsetzung erfolgt schrittweise im Laufe des Jahres.
Zunächst wird ab März 2027 das Kindergeld für weitere Kinder automatisch ausgezahlt, wenn bereits Leistungen für ein älteres Kind bezogen werden. Ab November 2027 soll die automatische Auszahlung dann auch für das erste Kind gelten.
Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind in Deutschland lebt, eine gültige IBAN vorliegt und mindestens ein Elternteil im Inland erwerbstätig ist.
So läuft die automatische Auszahlung im Hintergrund ab
Der Prozess ist klar geregelt und weitgehend digitalisiert. Für jedes neugeborene Kind wird automatisch eine Steuer-ID vergeben. Die erforderlichen Informationen zur Geburt werden von den Standesämtern und Meldebehörden an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt. Von dort aus wird die Familienkasse informiert, sodass die Auszahlung erfolgen kann, sobald eine Kontoverbindung hinterlegt ist.
Eltern haben bereits heute die Möglichkeit, ihre IBAN zu hinterlegen, etwa über das ELSTER-Portal, die App „IBAN Plus“ oder direkt über ihre Bank.
Was passiert, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind?
Falls die Bedingungen für die automatische Auszahlung nicht vorliegen, bleibt das bisherige Verfahren bestehen. Eltern erhalten weiterhin ein Begrüßungsschreiben und können fehlende Angaben im vorausgefüllten Antrag ergänzen, etwa bei selbstständiger Tätigkeit.
Unabhängig davon prüft die Familienkasse weiterhin den Anspruch auf Kindergeld. Bestehende Kontrollmechanismen werden genutzt und weiterentwickelt, um unberechtigte Zahlungen zu vermeiden.
Weitere Maßnahmen zur Unterstützung von Familien
Neben der Reform des Kindergeldes plant die Bundesregierung zusätzliche Investitionen in die Förderung von Kindern und Familien. In den Jahren 2026 bis 2029 sollen jährlich nahezu eine Milliarde Euro in den Ausbau der Kinderbetreuung fließen. Darüber hinaus sind 2,5 Milliarden Euro für die Digitalisierung an Schulen vorgesehen. Für das Jahr 2026 wurden außerdem 1,1 Milliarden Euro für die Kinder- und Jugendhilfe eingeplant.
Parallel dazu arbeitet das Bundesfinanzministerium an weiteren Maßnahmen zur Vereinfachung der Verwaltung. Dazu zählen unter anderem automatisierte Steuererklärungen für einfache Fälle sowie eine verständlichere und bürgerfreundlichere Kommunikation.
Weniger Bürokratie durch automatisches Kindergeld
Die automatische Auszahlung des Kindergeldes stellt einen wichtigen Schritt hin zu einer modernen und digitalen Verwaltung dar. Familien profitieren von einer schnelleren und unkomplizierteren Unterstützung direkt nach der Geburt ihres Kindes.
Gleichzeitig wird das sogenannte Once-Only-Prinzip gestärkt: Daten müssen künftig nur noch einmal angegeben werden. Schätzungen zufolge könnten dadurch jedes Jahr rund 300.000 Erstanträge entfallen.
Wenn sie Fragen zum Thema Kindergeld haben, dann sprechen sie uns an oder schreiben sie uns eine Nachricht, wir helfen jederzeit sehr gerne weiter.
Die gesetzlichen Beträge und steuerlichen Regelungen können sich ändern. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.